Um sich die Aufzeichnung des Webinars anzuschauen, müssen Sie hier bestätigen, dass Sie den Fachkreisen nach HWG §2 angehören. Beim Anschauen der Aufzeichnung dieses Live-Webinars erhalten Sie Informationen, die laut Heilmittelwerbegesetz (HWG, § 2) nur „Fachkreisen“ zugänglich gemacht werden dürfen. Fachkreise im Sinne dieses Gesetzes sind Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes, Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch oder Tier dienen, oder sonstige Personen, soweit sie mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln erlaubterweise Handel treiben oder sie in Ausübung ihres Berufes anwenden. Ich gehöre den Fachkreisen nach HWG §2 an.